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Bundestagswahl


Am 23. Februar 2025 finden vorgezogene Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Ca. 12.700 Leopoldshöher Wahlberechtigte sind dazu aufgerufen, Ihre Stimme abzugeben.

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag (12. Januar 2025) mit Hauptwohnsitz in Leopoldshöhe gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, werden grundsätzlich automatisch in das Wahlberechtigtenverzeichnis der Gemeinde Leopoldshöhe eingetragen und erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar 2025. 

Aufgrund des verkürzten Zeitplans bei dieser Wahl wird allen Wählenden empfohlen, die Stimme am Wahltag im Urnenwahllokal abzugeben.

Es wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass Briefwahlunterlagen zwar bereits beantragt werden können, die Versendung aber erst nach Lieferung der Stimmzettel (voraussichtlich ab 7. Februar 2025) erfolgen kann.

Da der Zeitrahmen für das Briefwahlgeschäft bei dieser Wahl deutlich kürzer als gewöhnlich ist, mit einem sehr hohem Briefaufkommen gerechnet wird und die Postlaufzeiten nicht beeinflusst werden können, wird darauf hingewiesen, dass das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig bis 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde Leopoldshöhe eingeht, bei den Wählenden liegt.

Briefwahlunterlagen werden auch bis zum Wahltag, 18 Uhr, im Wahlamt im Rathaus, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, entgegengenommen.

Eine Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahltag in einem Wahllokal ist nicht möglich!

 

Briefwahlunterlagen können wie folgt bei der Gemeinde Leopoldshöhe beantragt werden:

  • mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • persönlich/mündlich im Rathaus (aber nicht telefonisch)
  • per Mail an wahlen@leopoldshoehe.de
  • per Fax an 0 52 08 / 991 111
  • per Scan des auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Codes oder
  • frühestens ab 13.01.2025:

über das Internet https://onlinedienste-owl.de/leopoldshoehe/Wahlschein#/ 

Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift

Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Anträge auf Briefwahl können bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, im Rathaus möglich.

Für Fragen steht das Wahlteam der Gemeinde Leopoldshöhe gerne zur Verfügung.



Umfassende Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de/

Hinweis:

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes wahlberechtigt. Grundsätzlich ist für die Ausübung des Wahlrechts die Eintragung in ein Wählerverzeichnis bis voraussichtlich zum 2. Februar 2025 notwendig. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

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