Die Gemeinde Leopoldshöhe ermöglicht engagierten und an technischen und handwerklichen Aufgaben und Abläufen interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, den Beruf der Tischlerin / des Tischlers zu erlernen.
Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Was wird von Ihnen erwartet?
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- rasche Auffassungsgabe
- Einsatzbereitschaft
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
Wünschenswert ist es zudem, wenn bereits ein Praktikum in einer Tischlerei absolviert wurde. Dies ist ggf. auch in der gemeindlichen Bauhoftischlerei möglich.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und beginnt am 1. August. Die Ausbildung gliedert sich in:
- eine betriebliche Ausbildung in der Bauhof-Tischlerei der Gemeinde Leopoldshöhe
- eine schulische Ausbildung am Felix-Fechenbach-Berufskolleg in Detmold
- eine überbetriebliche Ausbildung im Technologie- u. Berufsbildungszentrum (tbz) in Detmold
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und fachpraktischen Bereich.
Im Rahmen der Ausbildung werden u.a. Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen vermittelt:
- Herstellen und Reparieren von Möbeln, Türen, Fenstern aus Holz und Holzwerkstoffen
- Durchführen von Innenausbauten
- Fertigkeiten im Sägen, Hobeln und Schleifen
- Ausführen von Furnierarbeiten
- Holzbehandlung
- Montage von Einbaumöbeln, Raumteilern oder Wandverkleidungen
Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung über die bis dahin vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten abzulegen.
Die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung).
Höhe der Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt seit 01.03.2024 brutto:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
+ jährliche Sonderzahlung in Höhe von 90 % der monatlichen Ausbildungsvergütung
+ vermögenswirksame Leistungen (auf Antrag)
+ Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung
Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten
Tischlerinnen und Tischler stellen Möbel, Türen, Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Sie sägen, hobeln und schleifen, führen Furnierarbeiten aus und behandeln Holzoberflächen. Die einzelnen Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; sie montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.
Tischlerinnen und Tischler erfüllen nach erfolgreicher Abschlussprüfung die Voraussetzungen für den Einsatz in Tischlerhandwerk sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft.
Bei Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: