Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Leopoldshöhe

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten sind das Grundgesetz, das Landesgleichstellungsgesetz und die Gemeindeordnung für NRW.
Im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe heißt es: Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, vorhandene Benachteiligungen von Frauen abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen. In den Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten liegen alle Fragen und Angelegenheiten, die Frauen betreffen. Darunter sind alle Themen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren, als die der Männer. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren.

Informationsbroschüren wie z.B. Gewalt gegen Frauen, Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz, Essstörungen liegen im Rathaus und dem BIB Leo kostenlos aus und können während der Öffnungszeiten abgeholt werden.


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