Die zur Zeit gültigen Grundsteuerhebesätze betragen in der Gemeinde Leopoldshöhe
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 von Hundert
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 560 von Hundert.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Einheitswertbescheides des Finanzamtes. Am Anfang eines jeden Jahres erhalten Sie dann einen Jahressteuerbescheid. Grundsätzlich ist die Jahressumme in vier Teilbeträgen zu zahlen, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11..
Wenn Sie die Grundbesitzabgaben bequem per Bankeinzug von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten, finden Sie die entsprechende Abbuchungsermächtigung als pdf-Dokument im download-Bereich.
Im Falle der Veräußerung eines Grundstückes muss der Eigentümerwechsel der Gemeinde angezeigt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie als pdf-Dokument im Downloadbereich.
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