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Getrenntsammlungspflicht für Altkleider


Es gibt keine neue EU-Regelung, die für die Bürger relevant ist. Die generelle Trennpflicht von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung besteht bereits seit 2012. Neu ist lediglich die Mitwirkungspflicht der Kommunen sofern diese bisher nicht tätig waren.

Die Textilrecycler klagen alle über einen hohen Restmüllanteil und hierzu zählt auch verschmutzte oder zerrissene Kleidung. Bereits unabhängig hiervon gibt einen extremen Preisverfall der Alttextilien, der zu den Insolvenzen von Textilsammlern beiträgt. Dies trifft auch auf den größten Textilsortierer in Deutschland zu. Tatsächlich wiederverwendbar ist nur Kleidung, andere Textilien und Schuhe, die in einem gutem Zustand sind. Nur die werden wieder im Markt angeboten. In den Export geht in letzter Zeit allerdings zunehmend weniger aufgrund der schlechten Qualität und der billigen Neuware aus Fernost.

Praxistaugliche Verfahren, die das Recycling von den Textilfasern ermöglichen gibt es bisher kaum und diese beschränken sich ohnehin nur auf Baumwollfasern. Für die Faserrückgewinnung der komplexen Mischgewebe ist aktuell ein Forschungsprojekt angelaufen.

Zur Abfallvermeidung trägt man am besten bei, wenn man auf eine gute Textilqualität achtet und nicht sofort jeder Mode nachgeht oder die Kleidung überhaupt nicht trägt.

In der Gemeinde Leopoldshöhe gibt es an folgenden Standorten Textilcontainer:

Bauhof Schuckenteichweg 7
Sportplatz Bexterhagen
Rewe Parkplatz Leopoldshöhe
Getränke Welt
Parkplatz Vinnen
Hauptraße 270
Wendehammer Hansastraße
Berliner Straße
Starenweg
Rewe Getränkemarkt Asemissen
SB Lüning Asemissen
Milser Heide
Waldstraße  

Möglichkeiten der separaten Textilerfassung gibt es bei der AGA in Detmold. Die Textilien werden an die Kleiderkammer von Bethel abgegeben. Außerdem steht auf dem Recyclinghof der ABG am Kompostwerk Lemgo ein Container der Lebenshilfe.

Für die Bürger ändert sich also nichts. Kaputte oder verschmutzte Kleidung und andere Textilien gehören weiterhin in den Restmüll. Ein Bußgeld fällt hierfür nicht an.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://abfall-lippe.de/2025/01/06/getrenntsammlungspflicht-fuer-altkleider-ab-01-01-2025/