Namensrecht

Namensrecht

Hierzu zählen:

  • die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • die Hinzufügung bzw. der Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Unterlagen: Gültiger Ausweis und, sofern das Familienbuch nicht im hiesigen Standesamt geführt wird, eine beglaubigte Abschrift davon.

  • Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zu Vor- und Familiennamen sowie zu Namensbestandteilen nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes

Unterlagen:

Gültiger Ausweis und Registrierschein

Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung

Geburtsurkunde mit Übersetzung

ggf. Heiratsurkunde mit Übersetzung


Namensänderungen

Anträge auf Änderung bzw. Feststellung von Vor- und / oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz werden vom Standesamt entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Lippe weitergleitet.

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