Namensrecht
Hierzu zählen:
- die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- die Hinzufügung bzw. der Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Unterlagen: Gültiger Ausweis und, sofern das Familienbuch nicht im hiesigen Standesamt geführt wird, eine beglaubigte Abschrift davon.
- Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zu Vor- und Familiennamen sowie zu Namensbestandteilen nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes
Unterlagen:
Gültiger Ausweis und Registrierschein
Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
Geburtsurkunde mit Übersetzung
ggf. Heiratsurkunde mit Übersetzung
Namensänderungen
Anträge auf Änderung bzw. Feststellung von Vor- und / oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz werden vom Standesamt entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Lippe weitergleitet.