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Hundehaltung

Hundehaltung

In der Gemeinde Leopoldshöhe gilt der Leinenzwang für alle Hunde, die auf Verkehrsflächen oder Anlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage ausgeführt werden.

Ferner sind entsprechend des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) besondere Vorschriften zu beachten, wenn folgende Hunde gehalten werden: 

  • "größere Hunde", die eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen; 
  • "gefährliche Hunde", wobei die Gefährlichkeit amtlich festgestellt sein muss, oder
  • Hunde bestimmter Rassen gem. §§ 3 und 10 LHundG NRW  

Entsprechende Formulare stehen für Sie im Downloadbereich als pdf-Dokumente zur Verfügung.

Ihren Ansprechpartner für weitere Fragen zu diesem Thema finden Sie in der Kontaktbox.

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