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Wohngeld

Wohngeld

Das Wohngeld hilft allen Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu finanzieren. Dabei wird das Wohngeld in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation zugeschnitten.

Wohngeld gibt es als

  • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie selbst auch online prüfen. Dazu steht Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Wohngeldproberechner zur Verfügung, mit dem Sie anonymisiert einen grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen können, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link:

Wohngeldproberechner

Wenn sie aufgrund der Probeberechnung einen Wohngeldantrag stellen möchten, können Sie die als PDF hinterlegten Wohngeldvordrucke nutzen:

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie weitere Informationen einsehen möchten, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link:

weitere Informationen zum Wohngeld

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführte Mitarbeiterin.


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