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Personenstandsangelegenheiten


Eheschließung

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen.

Im einfachsten Fall gilt:

Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet waren und keine Kinder haben, benötigen Sie für die Anmeldung:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister/eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • falls Ihr Hauptwohnsitz nicht Leopoldshöhe ist, eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen.


Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Gern geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen zusammen.

Terminwünsche werden auch schon vor der persönlichen Anmeldung entgegengenommen, frühestens jedoch 6 Monate vor der Eheschließung.

Für die Eheschließung stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trauzimmer im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1
  • Hochzeitszimmer auf dem Gut Niederbarkhausen, Barkhauserweg 22 (Eheschließungen jeden 1. und 3. Freitag zu den Zeiten 10, 11, 12 und 13 Uhr, jeden 2. , 4. und 5. Freitag im Monat zu den Zeiten 13, 14, 15 und 16 Uhr  - von April bis Oktober, Sondertermine nach Absprache möglich.)
  • Hinweis: Es werden keine Termine an Samstagen angeboten.


Geburt
Das Standesamt Leopoldshöhe ist nur dann für die Beurkundung zuständig, wenn Ihr Kind in Leopoldshöhe geboren wurde (Hausgeburt).
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall und sind daher im Standesamt zu erfragen.

Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden.

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalls von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden bitten. Auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil und den Ausweis des Verstorbenen bereit halten.

Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox genannten Mitarbeiterinnen.

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