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Ummeldung eines Wohnsitzes


Sie sind innerhalb von Leopoldshöhe umgezogen?

Dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden. Die Ummeldung ist mit allen u.a. Unterlagen grundsätzlich bei uns persönlich vorzunehmen. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Wenn Sie innerhalb von Leopoldshöhe umziehen, kann die neue Anschrift bei der Ummeldung in Ihrem Kfz-Schein eingetragen werden. Gebühr: 11,10 Euro

 

Was benötigen Sie?

  • Personalausweis/Reisepass/Nationalpass
  • bei Kindern den Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
  • wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Kfz-Schein

Nur die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Bitte lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Wohnungsgeber ausfüllen und unterschreiben. Bei Einzug in die eigene Immobilie füllen Sie bitte ebenfalls die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung aus und bringen Sie bitte den Kaufvertrag mit.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro ist ein Termin notwendig. Bitte vereinbaren Sie diesen über unser Onlinebuchungsportal, oder telefonisch unter 05208/991-0.


Hinweis:

Wenn die Anschrift im Kfz-Schein bereits mit Aufkleber geändert wurde, ist die Änderung der Adresse nur bei der Zulassungsstelle vorzunehmen. Dann wird ein neuer Kfz-Schein ausgestellt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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