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Personalausweis - Vorläufiger


Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn Sie darlegen können, dass Sie ihn sofort benötigen. Er wird dann sofort von uns ausgestellt und ist 3 Monate gültig.

Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren, die in Leopoldshöhe ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis selbst beantragen. Bis zum 16. Lebensjahr benötigen wir die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die Bestallungsurkunde vorzulegen.

Darüber hinaus benötigen Sie:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm
  • bei der Erstausstellung eines Ausweises das Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

Hinweise

Ihr alter Personal- oder Kinderausweis wird bei der Ausstellung des vorläufigen Personalausweises eingezogen oder auf Wunsch entwertet.

Da Sie die Anträge eigenhändig unterschreiben müssen, können Sie sich im Rahmen der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie uns dieses umgehend mitteilen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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