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Führungszeugnis


Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

  • Zur Beantragung müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweis bei der Meldebehörde vorsprechen
  • Wenn Sie in Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines Aufenthaltstitels mit eingeschalteter Online-Funktion sowie eines Kartenlesegerätes sind, können Sie den Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz stellen.


Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde, hierfür ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift des Empfängers (der Behörde) erforderlich


Personen, die eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen, können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. Hierbei wird das deutsche Führungszeugnis um einen Auszug aus dem jeweiligen Land (in dessen Landessprache) ergänzt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt z. Z. 13,00 €.

Hinweis
Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis beim Bundeszentralregister direkt beantragen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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