Sie können den Umtausch Ihres alten Führerscheins gegen den neuen EU-Kartenführerschein direkt im Bürgerbüro beantragen.
Die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klasse C) ohne Schlüssel 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweis) können Sie ebenfalls hier im Bürgerbüro beantragen. Ein ärztliches und augenfachärztliches Gutachten ist ab dem 50. Lebensjahr erforderlich. Entsprechende Untersuchungen bietet auch das Fachgebiet Gesundheit des Kreises Lippe an. Die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis mit Schlüssel 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweis) ist direkt beim Kreis Lippe in Detmold zu beantragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zu einem bestimmten Stichtag in ein aktuelles Führerschein-Modell umzutauschen.
Die Umtauschfristen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Bei Umtausch des neuen Führerscheins erhalten Sie zu Ihrem bisherigen entwerteten Führerschein eine Ersatzbescheinigung, die auf Verlangen bei evtl. Verkehrskontrollen vorzuzeigen ist. Diese Ersatzbescheinigung gilt nach Mitteilung des Kreises Lippe nicht im Ausland, so dass Sie den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins zeitlich nicht mit einem Auslandsaufenthalt planen sollten.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Alter Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand
- Personalausweis oder Reisepass
- sonstiges, wie z. B. ärztliche Befunde oder den Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft
- Sofern ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich (Kontaktieren Sie hierzu die ausstellende Führerscheinstelle telefonisch)
Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein?
Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung entwerten lassen, wird Ihnen der neue Führerschein automatisch per Post vom Kreis Lippe zugesandt. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege. Wollen Sie Ihren alten Führerschein bis zur Fertigstellung behalten, dann müssen Sie den Führerscheinantrag direkt beim Kreis Lippe stellen.
Was kostet der neue Führerschein?
Umtausch eines Führerscheins 30,40 € bzw.
Ersatz des Führerscheins 30,40 € (bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.)
49,00 € Verlängerung der Klasse C/CE (früher Klasse 2)
Wer erkennt den Kartenführerschein an?
Alle EU-Mitgliedstaaten. Bei Umzug innerhalb der EU brauchen Sie ihn nicht umtauschen. Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein. Dieser kann jedoch nur direkt beim Kreis Lippe in Detmold beantragt werden.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hinweis
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist Kreis Lippe in Detmold zuständig.