Ab 01. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen.
Das Mindestalter für die Ausstellung beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.
Sie können damit die Online-Ausweisfunktion (analog zum deutschen Personalausweis) für sich verfügbar machen. Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält.
Gebühren
37,00 Euro (unabhängig vom Alter)
Benötigte Unterlagen
persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig
Vorlage des gültigen nationalen Passes oder Personalausweis/Identity-Card
Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des nationalen Passes/Ausweises oder über Dritte mit einer Vollmacht erfolgen