... von Schriftstücken
Wir beglaubigen Ihnen Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind. Beglaubigt werden können nur Dokumente, die in deutscher Sprache ausgestellt wurden. Ausländische Dokumente lassen Sie bitte von einem Notar beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern müssen immer beim Standesamt, die die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, angefordert werden.
Das Beglaubigen von Personenstandsurkunden ist nicht möglich.
Was benötigen Sie?
- das Original des Schriftstückes
- die Kopie oder Abschrift des Schriftstückes
Gebühren
Die Gebühr beträgt 4,20 €. Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.
Hinweis
Die erforderlichen Kopien können zum Selbstkostenpreis im Rathaus angefertigt werden.
... von Unterschriften
Auch Unterschriften können wir Ihnen im allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen (nach § 129 BGB) im Bürgerbüro nicht beglaubigen.
Was benötigen Sie?
- Sie müssen Ihre Unterschrift in unserer Gegenwart leisten
- das Dokument, unter dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Die Gebühr beträgt 2,50 €.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.