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Abmeldung Wohnsitz


Sie verziehen aus Leopoldshöhe? - Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei Wegzug

  • ins Ausland
  • von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung
  • "ohne festen Wohnsitz"
     Wer ins das Ausland zieht kann bei der Anmeldung seine Anschrift im Ausland hinterlassen.

Hinweis

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Sie erhalten von uns dann eine Abmeldebestätigung.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des Meldepflichtigen
  • wenn ein minderjähriges Kind von einem Elternteil abgemeldet wird, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen.

Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Dazu müssen der Personalausweis der abzumeldenden Person und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.
Der Abmeldeschein kann auch mit der Post oder per E-Mail übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind. Geben Sie für einen evtl. Rückruf Ihre Telefonnummer an.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


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