Zuwanderung und Geflüchtete

Zuwanderung und Geflüchtete

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Eine zugewanderte Person ist eine Person, die aus ihrem Herkunftsland in ein anderes Land umzieht, um dort zu wohnen (Bundeszentrale für politische Bildung, 2021). Zugewanderte sind also alle Personen, die aus einem anderen Land für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nach Deutschland ziehen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Dies können sowohl EU Bürgerinnen und EU-Bürger als auch Personen aus Drittstaaten sein, welche durch den Familiennachzug, als Geflüchtete, als Arbeitsmigrantinnen/Arbeitsmigranten sowie als Studierende eingereist sind.

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Die Aufnahme von Geflüchteten ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zahl der Zuweisungen richtet sich zum einen nach dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Landes NRW (Einwohnerschlüssel) und zum anderen nach dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes NRW (Flächenschlüssel).Nach diesem Verfahren sind in Leopoldshöhe mittlerweile bereits über 500 Personen aufgenommen worden.

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