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Poolwasser


Bei Poolwasser handelt es sich aus wasserrechtlicher Sicht um Abwasser.

Gemäß der Definition im Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen des § 46 Landeswassergesetz (LWG NRW) der beseitigungspflichtigen kommunalen oder verbandlichen Einrichtung im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.

Zum Schutz der Boden- und Wasserorganismen darf das Poolwasser daher nicht in den Garten eingeleitet werden, sondern muss – unabhängig davon, ob es gechlort wird oder nicht – dem Misch- bzw. Schmutzwasserkanal (z.B. mittels einer Pumpe) zugeführt werden. Dabei gilt zu beachten, dass Wasser auch ohne chemische Behandlung nur durch seinen Gebrauch (durch Sonnencreme, Schweiß, Körperflüssigkeiten etc.) in seinen Eigenschaften verändert wird, was dieses wasserrechtlich ebenfalls zu Abwasser macht.

Ausgenommen hiervon sind kleine Pools/Planschbecken bis ca. 1 cbm, sofern das Grundstück ausreichend groß ist, um das Wasser schadlos aufzunehmen und dieses nicht chemisch behandelt wurde. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht auf Nachbargrundstücke fließt und diese damit in der Benutzung einschränkt.

Für den Fall, dass Sie einen Gartenwasserzähler betreiben, weisen wir Sie darauf hin, dass die Befüllung des Pools nicht über diesen erfolgen darf, da das Wasser bei der Entleerung in den Kanal geleitet werden muss und somit gebührenpflichtig ist. Eine Ausnahme stellt hier die Sonderregelung für Planschbecken dar. Falls für Sie keine andere Möglichkeit besteht, als den Pool über den Gartenwasserzähler zu befüllen, müssen Sie die verbrauchte Wassermenge dem Abwasserwerk (gerne per E-Mail an abwasser@leopoldshoehe.de) mitteilen, damit diese bei Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung berücksichtigt werden kann.

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