Kanalanschlussbeiträge werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen erhoben. Die relevanten Satzungen dazu finden Sie hier.
Die Beiträge sind nach der Satzungsdefinition die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage und dienen dem Ersatz des Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlage. Sie werden berechnet, in dem die zu berücksichtigende Grundstücksgröße mit einem Faktor für die Bebaubarkeit (z.B. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0; bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25) und gegebenenfalls mit einem Zuschlag für eine gewerbliche Nutzung oder die Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung multipliziert wird. Der Beitrag beträgt 13,90 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
Nicht zu verwechseln sind die Beiträge, die sich auf die öffentliche Abwasseranlage beziehen, mit den Hausanschlusskosten. Diese entstehen für die private Abwasseranlage (Kontrollschächte, Leitung vom Gebäude bis zur öffentlichen Anlage) auf dem zu bebauenden Grundstück und werden von der jeweiligen Baufamilie in eigener Regie organisiert.