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Wohnungsbauförderung (Öffentliche Mittel)

Wohnungsbauförderung (Öffentliche Mittel)

Bei der Finanzierung Ihres Bauwunsches kann die Wohnungsbauförderung des Landes NRW eine große Rolle spielen. Sofern Sie mindestens ein Kind haben und festgesetzte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können die sogenannten "öffentlichen Mittel" Ihnen bei der Realisierung Ihrer Pläne helfen.  Öffentliche Mittel gibt es sowohl beim Neubau als auch für den Erwerb einer fertigen Immobilie.

Einzelheiten regeln die Richtlinien über die Wohnungsbauförderung. Zuständig für Beantragung und Gewährung dieser Mittel ist der Kreis Lippe. Auf der Internetseite des Kreises www.lippe.de finden Sie unter der Rubrik "Bürger- und Unternehmerservice" zum Thema Planen und Bauen weitere Informationen und Ansprechpartner dazu.