Grunderwerbsteuer
Wenn Sie ein Baugrundstück oder eine Immobilie kaufen, erhebt das Finanzamt die sogenannte Grunderwerbsteuer. Sie beträgt 6,5 % des Kaufpreises. Nach Abschluss eines Kaufvertrages schickt das Notariat eine Ausfertigung des Vertrages an das Finanzamt. Dieses sendet dann den Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen (in der Regel den Käufer - wie es im Vertrag vereinbart ist) und fordert ihn zur Zahlung auf. Erst wenn die Steuern bezahlt sind und das Finanzamt dem Notar eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" übersandt hat, kann die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragt werden.