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Baunebenkosten

Baunebenkosten

Wer eine Immobilie oder ein bebaubares Grundstück erwirbt, darf bei der Finanzierung auf keinen Fall die anfallenden Nebenkosten vergessen. Diese betragen - abhängig vom Einzelfall - zwischen ca. 10 % und 15 % der Baukosten. Hierzu zählen u.a. die Notar- und Gerichtskosten, die Grunderwerbsteuer, eine eventuelle Maklerprovision oder Käufercourtage, Bauversicherungen, Vermessungs- und Genehmigungsgebühren sowie die Hausanschlusskosten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier einige Informationen zu einzelnen Kosten:

  • Grunderwerbsteuer: beträgt 6,5 % des Kaufpreises bei einem Kaufvertrag
  • Notar- und Gerichtskosten: richten sich nach einer Gebührenordnung entsprechend dem Vertragswert. Als Faustformel gilt: die Kosten belaufen sich auf ca. 1,5 % des Vertragswertes.
  • Maklerprovision, Käufercourtage: Die Höhe erfragen Sie bei dem Immobilienmakler, der das Grunderwerbsgeschäft vermittelt hat.
  • Vermessungsgebühren: Auch diese Kosten richten sich nach einer Gebührenordnung. Wenn ein Grundstück erst geteilt werden muss, dann entstehen Vermessungskosten. Eine Vermessung darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden.
  • Einmessung: Wenn ein Gebäude fertiggestellt ist, dann ist der Eigentümer durch das Katastergesetz verpflichtet, das Haus von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen, damit es ins Kataster übernommen werden kann. Auch diese Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Vermessungsingenieure und variiert je nach Wert des Objektes.
  • Genehmigungsgebühren: Falls Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen, dann muss der Kreis Lippe als Baugenehmigungsbehörde dafür Verwaltungsgebühren erheben. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Objektes. Auch für die Rohbau- und Endabnahme sind Verwaltungsgebühren zu entrichten.
  • Hausanschlusskosten: Diese Kosten sind für alle Maßnahmen zu bezahlen, die dazu dienen, ein neues Haus an die öffentliche Versorgung anzuschließen.
    • Für den Wasseranschluss werde die Kosten vom Wasserwerk der Gemeinde erhoben.
    • Für den Anschluss an die Kanalisation müssen in der Regel zwei Kontrollschächte für Abwasser und Regenwasser gebaut werden. Diese Arbeiten und der eigentliche Anschluss an das Leitungsnetz werden von einem von Ihnen beauftragten Tiefbauunternehmer durchgeführt.
    • Für den Stromanschluss sind die Stadtwerke Lippe-Weser zuständig.
    • Für einen Gasanschluss sind die Stadtwerke Lippe-Weser zuständig.
    • Für den Telefonanschluss sorgt die Telekom.