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Pressemitteilungen

Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025


Was ändert sich?
Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Gedruckte Passbilder können ab diesem Datum nicht mehr verarbeitet werden.

Warum gibt es diese Änderung?
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.

Wo erhalten Sie ein digitales Passfoto?
Um Bürgerinnen und Bürgern den Beantragungsprozess zu erleichtern, stellt unser Bürgerbüro ab Mai eine Fotobox zur Verfügung. An diesem Terminal können biometrische Lichtbilder direkt vor Ort erstellt und online an den zuständigen Mitarbeitenden übermittelt werden. Wer diesen Service nutzen möchte, sollte etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin im Bürgerbüro eintreffen. Die Nutzung der Fotobox kostet 6 Euro. Ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.

Sie können ihr digitales Passfoto aber auch in einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Das Foto wird dann vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes können unsere Mitarbeitenden im Bürgerbüro die Fotos dort abrufen.

Eine Übersicht mit Fotostudios, die digitale Passfotos erstellen, finden Sie über folgenden Link: www.e-passfoto.de

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung.