Die Nutzungsrechte und Ruhezeiten an den im pdf-Dokument hinterlegten Grabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen sind abgelaufen.
Angehörige/Verantwortliche werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden (Gemeinde Leopoldshöhe, Rathaus, Kirchweg 1, Zimmer 14, Tel. 05208 991-307).
Die o. g. Grabstätten werden aufgelöst und nach Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeebnet. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Die Angehörigen/Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten abzuräumen. Bleibt diese Aufforderung unbeachtet, wird die Gemeinde entsprechend der Satzungsregelung die Grabstätten einschließlich der Grabmale
und sonstigen baulichen Anlagen abräumen und einsäen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist nicht verpflichtet, die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.