Das Wahlalter ist erstmalig bei einer Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt. Alle Personen, die am Stichtag (28. April 2024) wahlberechtigt sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Leopoldshöhe eingetragen und erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Falls Sie Ihre Stimme nicht im Wahllokal, sondern per Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie
- mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- persönlich/mündlich im Bürgerbüro (aber nicht telefonisch)
- per Mail an wahlen@leopoldshoehe.de
- per Fax an 0 52 08 / 991 111
- per Scan des auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Codes oder
- über das Internet
beantragen.
Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift
Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Anträge auf Briefwahl können bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, gestellt werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlbriefe so rechtzeitig an die Gemeinde Leopoldshöhe übersandt werden, dass diese spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeinde Leopoldshöhe eingegangen sind. Bitte die Postlaufzeiten (vor allem bei der Zusendung aus dem Ausland) beachten! Briefwahlunterlagen werden auch am Wahltag bis 18 Uhr im Wahlamt im Rathaus, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, entgegengenommen. Eine Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahltag im Wahlraum ist nicht möglich!
Für Fragen steht das Wahlteam der Gemeinde Leopoldshöhe gerne zur Verfügung.