Die Friedhofsverwaltung weißt darauf hin, dass gemäß der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofssatzung) die Grabstellen Bestandteil einer Rasenfläche sind, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und gepflegt werden.
Einfassungen, Schrittplatten, Bepflanzungen und das Abstellen von Blumen- und Grabschmuck sind auf den Rasengrabstätten nicht zulässig. Dafür wurden separate Flächen eingerichtet.
Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen und auf die dafür vorgesehenen Flächen abzustellen, damit die Mäharbeiten ohne Hindernisse durchgeführt werden können.
Andernfalls ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, widerrechtlich abgestellte Dinge zu entfernen.