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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Leopoldshöhe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet (www.leopoldshoehe.de) für die Dauer von mindestens einer Woche, soweit nicht durch Bundes- oder Landesrecht eine andere Regelung getroffen ist.

Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung der Bekanntmachungen und die Internetadresse durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, hingewiesen.

Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe.


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